Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Wortmann-Software GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung und Nutzung der Software T-Planer 5.0 (nachfolgend „Software“), einschließlich Lizenzierung, Support und Updates, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von diesen AGB nicht betroffen.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software T-Planer 5.0, einen KFZ-Terminplaner für Autohäuser und Werkstätten, zur Nutzung bereit. Die genauen Leistungen (z. B. Lizenzumfang, Support, Updates) ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.
2.2. Die Software kann je nach Vereinbarung als On-Premise-Lösung (Installation auf Kunden-Hardware) oder als Software-as-a-Service (SaaS, Cloud-basierte Nutzung) bereitgestellt werden.
2.3. Der Anbieter gewährt dem Kunden ein Nutzungsrecht gemäß § 3 dieser AGB. Der Quellcode der Software wird nicht überlassen.
2.4. Die Software entspricht den im Vertrag oder Angebot beschriebenen Spezifikationen. Eine darüber hinausgehende Funktionalität oder Kompatibilität schuldet der Anbieter nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Umfang der erworbenen Lizenz für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
3.2. Die Nutzung ist auf die im Vertrag festgelegte Anzahl an Arbeitsplätzen, Geschäftsstellen oder Nutzern beschränkt. Eine Nutzung über diesen Umfang hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und ist gesondert vergütungspflichtig.
3.3. Der Kunde darf die Software nicht:
vervielfältigen, außer für vertraglich vereinbarte Backups;
dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt ist;
an Dritte weitergeben, vermieten oder verleihen;
modifizieren oder abgeleitete Werke erstellen, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart.
3.4. Bei SaaS-Nutzung erfolgt der Zugriff über das Internet. Der Kunde erhält keine physische Kopie der Software. Der Anbieter stellt die technische Verfügbarkeit gemäß § 7 sicher.
3.5. Der Anbieter behält sich vor, technische Maßnahmen (z. B. Lizenzschlüssel) zum Schutz der Software einzusetzen. Der Kunde darf diese Maßnahmen nicht umgehen.
4. Lieferung und Installation
4.1. Bei On-Premise-Nutzung stellt der Anbieter die Software als Download oder auf einem Datenträger bereit. Die Installation obliegt dem Kunden, es sei denn, Installationsleistungen sind vertraglich vereinbart.
4.2. Bei SaaS-Nutzung erfolgt die Bereitstellung durch Freischaltung des Zugangs. Der Kunde erhält die Zugangsdaten nach Vertragsschluss.
4.3. Der Kunde ist für die Bereitstellung einer geeigneten Hardware- und Softwareumgebung (z. B. Betriebssystem, Server) verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
4.4. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung für die Software (z. B. Lizenzgebühren, Supportgebühren, SaaS-Abonnement) ergibt sich aus dem Vertrag oder Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Bei einmaliger Lizenzierung ist die Vergütung nach Lieferung fällig. Bei SaaS-Nutzung oder Supportverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus.
5.3. Halbjährlich oder Jährlich sind erst am 01.01.2026 verfügbar.
5.4. Bei Lizenzprodukten (T-Planer) wird eine Nutzungslizenz erst nach Zahlungseingang oder nachgewiesener Zahlung erstellt.
5.5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
5.6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur für Ansprüche aus diesem Vertrag zu.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde stellt sicher, dass die Software nur von autorisierten Nutzern verwendet wird und schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff.
6.2. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über unbefugte Nutzung oder Sicherheitsvorfälle.
6.3. Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und stellt sicher, dass diese im Schadensfall wiederhergestellt werden können.
6.4. Der Kunde hält die Systemvoraussetzungen ein und kooperiert bei der Fehlerbehebung (z. B. durch Bereitstellung von Protokollen).
6.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere Datenschutzrecht, zu nutzen.
7. Verfügbarkeit und Support (SaaS)
7.1. Bei SaaS-Nutzung garantiert der Anbieter eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel, ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden.
7.2. Supportleistungen (z. B. Fehlerbehebung, Beratung) werden gemäß dem vereinbarten Supportvertrag erbracht. Ohne Supportvertrag besteht kein Anspruch auf Support.
7.3. Der Anbieter stellt Updates und Upgrades nach eigenem Ermessen bereit. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte neue Funktionen, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.
8. Gewährleistung
8.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei Vertragsschluss die vereinbarten Eigenschaften besitzt und frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Unwesentliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
8.2. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung (On-Premise) oder Bereitstellung (SaaS), soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
8.3. Bei Mängeln hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Software eigenmächtig verändert oder unsachgemäß nutzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierdurch nicht verursacht wurde.
8.5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind gemäß § 9 geregelt.
9. Haftung
9.1. Der Anbieter haftet uneingeschränkt für:
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz;
bei Übernahme einer Garantie.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
9.4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10. Datenschutz
10.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt.
10.2. Bei SaaS-Nutzung schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab, bevor die Software bereitgestellt wird.
10.3. Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Nutzung der Software verantwortlich, insbesondere für die rechtmäßige Verarbeitung von Kundendaten.
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Vertrag. Ohne anderweitige Vereinbarung gilt:
On-Premise-Lizenzen: Unbefristete Nutzung, sofern nicht anders vereinbart.
SaaS-Nutzung: Mindestlaufzeit von 12 Monaten, danach monatlich kündbar mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende.
Supportverträge: Laufzeit wie SaaS-Vertrag oder separat vereinbart.
11.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei:
Zahlungsverzug des Kunden von mehr als zwei Monaten;
wiederholter Verstoß gegen Nutzungsbedingungen;
Insolvenz des Kunden.
11.3. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
11.4. Nach Vertragsende hat der Kunde die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien zu löschen. Bei SaaS-Nutzung wird der Zugang gesperrt. Der Anbieter stellt auf Wunsch des Kunden gespeicherte Daten für 30 Tage zur Verfügung, sofern dies technisch möglich ist.
12. Geheimhaltung
12.1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen (z. B. Geschäftsgeheimnisse, technische Dokumentationen), die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu nutzen.
12.2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
allgemein bekannt sind;
unabhängig vom Vertrag erlangt wurden;
gesetzlich offengelegt werden müssen.
12.3. Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Holzminden, soweit gesetzlich zulässig.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
13.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.